Weihnachtsfeier, Clubmeisterschaft und weitere Termine

In alter Tradition sollten die vereinsinternen Meister am 01.11.22 ermittelt werden. Auf Grund der aktuell problematischen Situation im Classic-Spielbetrieb hat der Vorstand in seiner letzten Sitzung beschlossen die diesjährigen Vereinsmeisterschaften in den Januar 2023 zu verlegen. Die Idee dahinter ist, das Turnier zur Vorbereitung zur Saison 2023 zu nutzen um damit rechtzeitig vor Saisonbeginn die Spieler aktivieren und motivieren zu können. Die Clubmeister in Einzel und Doppel werden am Samstag, 21.01.23 ab 15.00 Uhr im Sportheim ermittelt.

Zum Jahresabschluss wird wieder eine Weihnachtsfeier angeboten. Am Freitag, 16.12.22, startet die Veranstaltung, zu der alle Vereinsmitglieder mit Partner eingeladen sind, um 19.00 Uhr. Nach den positiven Erfahrungen der letzten Jahre, hat sich der Vorstand entschlossen auch für die Weihnachtsfeier 2022 pro angemeldete Person wieder eine Kaution in Höhe von 10,00 € zu erheben. Die Rückzahlung der Beträge erfolgt an die Anwesenden bei der Weihnachtsfeier. Anmeldungen sind ab sofort bis spätestens Montag, 12.12.22, durch Überweisung der Kaution auf das Vereinskonto bei der Sparkasse Neunkirchen möglich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Barzahlung an die Geschäftsführerin, Nicole Gabriel, auf der Geschäftsstelle.

Bis zur Weihnachtsfeier stehen neben den Spieltagen der Classic- und der Pro-Liga noch die STFV Landesmeisterschaften auf dem Programm. Vom STFV wurden folgende Termine veröffentlicht: Landesmeisterschaften Hansberg (ohne Senioren) am 17. und 18.12.22 im Kulturzentrum St. Wendel-Alsfassen. Die Landesmeister der Senioren am Hansberg werden am Sonntag, 04.12.22, im OTC Trainings- und STFV Landesleistungszentrum in Ottweiler ermittelt. An gleicher Stelle finden am Samstag, 03.12.22, die Landesmeisterschaften am Leonhart in allen Disziplinen statt. Alle Infos dazu unter www.stfv.de. Die Zusammenfassung der OTC Termine ist unter http://otc-ottweiler.de/termine/ zu finden.

esHeftche-akltuelles vom 20.10.22; OZ vom 28.10.22;