Zugangsvorraussetzung: 3-g-Regel

Der Re-Start des Trainingsbetriebs ist an die jeweiligen aktuellen Corona-Verordnungen gebunden. In Folge der Strategie des Saarlandes ist der Zugang zum OTC Trainings- und STFV Landesleistungszentrum an ein negatives Corona-Testergebnis gebunden. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Testzertifikats, das nicht älter als 24 Stunden ist erfolgen. Neben den Schnelltestzentren des Saarlandes sind in vielen Kommunen Testmöglichkeiten eingerichtet. Unter dem Link https://www.saarland.de/DE/portale/corona/impfungtest/testzentrum/testmoeglichkeiten/testmoeglichkeiten_node.html sind aktuelle Testmöglichkeiten zu finden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einen Selbsttest mitzubringen. Zugelassene Selbsttest sind beweiskräftig wenn sie vor Ort und unter Aufsicht durchgeführt werden. Unter dem Link https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html sind zugelassene Selbsttest gelistet.

Vollständig Geimpfte und Genesene sind negativ getesteten Personen gleichgestellt.

Seit Juli 2021 sind Minderjährige von der Testpflicht befreit.

In Zusammenarbeit mit der Fontane Apotheke Schiffweiler wird zudem ein Schnelltest (mit Zertifikat) angeboten. Allerdings kann dieses Angebot nicht immer für die gesamte Öffnungszeit sichergestellt werden. Vorerst besteht diese Möglichkeit nur für maximal die 1. Stunde ab der jeweiligen Öffnung; also dienstags 17.00-18.00 Uhr und donnerstags 18.00-19.00 Uhr. Der Test ist aktuell kostenlos. Zur Identifikation ist ein Ausweisdokument vorzulegen. Kinder und Jugendliche benötigen eine vor Ort persönlich ausgesprochene oder schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Ab August 2021 keine Tests vor Ort mehr möglich.

Ab Oktober 2021 gilt die 3 – g- Regel des  § 2 Abs.1 Vo-CP vom 30.09.21!